Vereinsmitgliedschaft – Beitrittserklärung

Mitglied des Vereins kann nach § 4 der Vereinssatzung jede natürliche oder juristische Person werden.
Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 5 Euro.

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

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